CDU Kreisverband Ostalb

Ich habe aus Überzeugung mit ‚Ja‘ gestimmt

Dr. Inge Gräßle zur heutigen Verabschiedung des Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19

Am heutigen Freitag fand im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung des ‚Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19‘ statt. Bestandteil dieses Gesetzes war unter anderem auch die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte sektorale Impfpflicht für das Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen. 
Die Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Backnang-Schwäbisch Gmünd, Frau Dr. Inge Gräßle (CDU) hat dem Gesetz zugestimmt.

„Der Entwurf der Ampel-Koalition geht in die richtige Richtung, greift meiner Meinung nach aber erneut zu kurz,“ erläutert Gräßle. „Nach unserer Ansicht hätte die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden müssen; die Zahlen wie Inzidenz und Intensivbett-Belegung hätten dafür gesprochen. Mit der jetzigen Regelung haben die Länder weniger Instrumente im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung.“ Bezeichnend sei auch, dass das Infektionsschutzgesetz jetzt innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal nachgebessert werden müsse. „Ich hoffe sehr, dass diese handwerklichen Fehler für diese Legislaturperiode nicht zum Standard werden,“ kritisiert Gräßle.

Dennoch sehe sie deutlich mehr Licht als Schatten in diesem Gesetz, zumal zahlreiche Forderungen der Unionsfraktion aufgenommen worden seien; daher sei ihr die Zustimmung leicht gefallen. Wichtig sei zum Beispiel die vereinbarte finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser, um negative finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe zu bekämpfen. „Auch die Kliniken in meinem Wahlkreis leiden unter der Pandemie, indem geplante Operationen verschoben und Notfallkapazitäten vorgehalten werden müssen,“ erläutert Gräßle.

Auch die Impfpflicht für Personal, das intensiven Kontakt zu besonders schutzwürdigen Personengruppen hat, sei wichtig und richtig. „Mir ist bewusst, dass die Impfpflicht für bestimmte Beschäftigte ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist. Doch die besonders schutzwürdigen Gruppen müssen sich auf die Hilfe verlassen können und darauf, dass ihnen keine Gefahr droht. Auch aus ethischer Sicht ist eine hohe Impfquote in den betroffenen Einrichtungen zwingend,“ schließt Gräßle.

Die Umsetzungsprobleme und Pro- und Contra-Meinungen zu einer allgemeinen Impfpflicht wollen die beiden Abgeordneten Gräßle und Stumpp mit allen Bürgerinnen und Bürgern am kommenden Donnerstag, den 16.12.2021 um 19 Uhr online besprechen. Die Zugangsdaten finden sich auf www.inge-graessle.de