Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss den Klagen gegen die verkehrsrechtliche Anordnung eines Nachtfahrverbotes auf der Bundesstraße 25 (B 25) entsprochen. Damit ist das auf bayerischer Seite der B 25 im Bereich der Städte Feuchtwangen und Dinkelsbühl für eine Erprobungsphase von sechs Monaten verhängte Nachtfahrverbot zwischen 22 und 6 Uhr für den Schwerlastverkehr (über 12 t) vom Gericht gestoppt worden.
Zur Begründung führt der BayVGH aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Verhinderung des Mautausweichverkehrs nicht vorlägen. MdB Brunnhuber fühlt sich in seinen bisherigen Aussagen bestätigt, dass der Alleingang der Stadt Dinkelsbühl ohne Rücksicht auf die Nachbar-Regionen schiefgehen musste. Nach dieser Entscheidung sieht MdB Brunnhuber auch große Probleme auf baden-württembergischer Seite Nachtfahrverbote zu verhängen. „OB Dr. Hammer hat mit seinem Eigensinn der Sache ‚Nachtsperrungen für LKW zur Verbesserung der Nachtruhe’ einen schweren Schaden zugefügt, so MdB Brunnhuber.
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