Neuigkeiten
18.02.2008
„Keine Aufweichung des Stammzellgesetzes“
Am kommenden Donnerstag wird es in einer dreistündigen Plenardebatte im Deutschen Bundestag um den weiteren Umgang mit dem aktuellen Stammzellgesetz und die Frage gehen, ob der Import embryonaler Stammzellen ausgeweitet werden soll.
Der Bundestagsabgeordnete Georg Brunnhuber MdB betont, dass kein weiterer Anreiz zur Embryonentötung von Deutschland ausgehen darf, wie es durch eine Stichtagsverschiebung oder den Wegfall der Fall wäre. Stattdessen will er die unterstützenswerte und erfolgversprechende ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen weiter fördern und ausbauen.
„Hoffnung und Hilfe sind gerade für kranke Menschen wichtig. Aber wer Hilfe verspricht, muss sie auch bieten können. Auch nach Jahren weltweiter Forschung gibt es keinen Beleg, dass embryonale Stammzellen therapeutisch einsetzbar sind. Im Gegenteil: Sie besitzen ein extremes Tumorrisiko. Das ständige Wiederholen falscher Heilsversprechen weckt unbegründete Hoffnungen in schwerkranken Menschen.“, betont der CDU-Abgeordnete Brunnhuber. Er hebt hervor: „Nicht die Forschung an embryonalen Stammzellen ist ethisch bedenklich, sondern dass zu ihrer Herstellung die Tötung menschlicher Embryonen erforderlich ist. Wir dürfen nicht die menschliche Würde geringer achten als die Interessen, die mit der Forschung an embryonalen Stammzellen verbunden sind. Die Forschungsfreiheit unterliegt verfassungsimmanenten Schranken – vor allem dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Konkret heiße das: keine Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken, kein menschliches Klonen, keine Rekrutierung von Frauen als Rohstofflieferantinnen, die gegen Entgelt Eizellen und Embryonen spenden.
Der Bundestagsabgeordnete warnt deshalb: „Den Stichtag jetzt zu verschieben, heißt ihn abzuschaffen. Denn warum sollte er nicht mit den gleichen Argumenten wieder und wieder verschoben werden? Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und wir Politiker müssen immer auch das Ende unserer Entscheidungen bedenken.“ Georg Brunnhuber MdB ist Unterzeichner des Antrages, der sich gegen eine Stichtagsveränderung und für die Beibehaltung des aktuellen Gesetzes ausspricht.
„Hoffnung und Hilfe sind gerade für kranke Menschen wichtig. Aber wer Hilfe verspricht, muss sie auch bieten können. Auch nach Jahren weltweiter Forschung gibt es keinen Beleg, dass embryonale Stammzellen therapeutisch einsetzbar sind. Im Gegenteil: Sie besitzen ein extremes Tumorrisiko. Das ständige Wiederholen falscher Heilsversprechen weckt unbegründete Hoffnungen in schwerkranken Menschen.“, betont der CDU-Abgeordnete Brunnhuber. Er hebt hervor: „Nicht die Forschung an embryonalen Stammzellen ist ethisch bedenklich, sondern dass zu ihrer Herstellung die Tötung menschlicher Embryonen erforderlich ist. Wir dürfen nicht die menschliche Würde geringer achten als die Interessen, die mit der Forschung an embryonalen Stammzellen verbunden sind. Die Forschungsfreiheit unterliegt verfassungsimmanenten Schranken – vor allem dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Konkret heiße das: keine Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken, kein menschliches Klonen, keine Rekrutierung von Frauen als Rohstofflieferantinnen, die gegen Entgelt Eizellen und Embryonen spenden.
Der Bundestagsabgeordnete warnt deshalb: „Den Stichtag jetzt zu verschieben, heißt ihn abzuschaffen. Denn warum sollte er nicht mit den gleichen Argumenten wieder und wieder verschoben werden? Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und wir Politiker müssen immer auch das Ende unserer Entscheidungen bedenken.“ Georg Brunnhuber MdB ist Unterzeichner des Antrages, der sich gegen eine Stichtagsveränderung und für die Beibehaltung des aktuellen Gesetzes ausspricht.