Neuigkeiten
23.02.2008
Klimagerechte Gebäudesanierung auch in finanzschwachen Kommunen ermöglichen
Investitionspakt und KfW-Förderprogramme für Klimaschutz in den Kommunen
Der Bund will mit maßgeschneiderten Förderprogrammen den Sanierungsstau in den Gemeinden auflösen und dabei auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage unterstützen. Das berichtet der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle.
„Wenn wir die vereinbarten Klimaschutzziele erreichen wollen, muss der Energiebedarf bestehender Gebäude verringert werden. Das gilt nicht nur für Wohngebäude, sondern zum Beispiel auch für Schulen, Schulturnhallen und Kindergärten“, so Barthle. „Gerade für Gemeinden in schwieriger Finanzlage ist es wichtig, jetzt zu handeln. Eine Investition heute spart Jahr für Jahr hohe Energierechnungen und kann damit in wenigen Jahren zur Haushaltssanierung beitragen.“
Der mit insgesamt 600 Millionen ausgestattete „Investitionspakt“ ermöglicht auch Kommunen, die aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage dringend notwendige Investitionen in ihren Gebäudebestand nicht allein mit Darlehen finanzieren können, ihre Gebäude instand zu setzen. Der Bund steuert in diesem Jahr 200 Millionen Euro bei, Länder und Gemeinden beteiligen sich in gleicher Höhe.
„Für Zuschüsse aus diesem Pakt kommen nicht nur Gebäude im kommunalen Eigentum in Frage, sondern auch Gebäude privater, kirchlicher und gemeinnütziger Träger, solange sie für kommunale Zwecke genutzt werden“, stellte Barthle klar. „Wichtig ist der Bundesregierung, alle zu erreichen. Nicht nur die Gemeinden selbst, auch gemeinnützige und kirchliche Organisationen sind Träger solcher Einrichtungen und damit antragsberechtigt“.
Der Investitionspakt ergänzt andere Förderprogramme des Bundes, wie das KfW Programm „Sozial Investieren“, das ebenfalls auch gemeinnützigen und kirchlichen Trägern von Gebäuden der so genannten „sozialen Infrastruktur“ offensteht, wie Kindergärten, Schulen oder Jugendeinrichtungen. Das KfW-Programm „Kommunalkredit“ richtet sich dagegen direkt an die Kommunen. 200 Millionen Euro stellt der Bund für diese KfW-Programme bereit.
„Wenn wir die vereinbarten Klimaschutzziele erreichen wollen, muss der Energiebedarf bestehender Gebäude verringert werden. Das gilt nicht nur für Wohngebäude, sondern zum Beispiel auch für Schulen, Schulturnhallen und Kindergärten“, so Barthle. „Gerade für Gemeinden in schwieriger Finanzlage ist es wichtig, jetzt zu handeln. Eine Investition heute spart Jahr für Jahr hohe Energierechnungen und kann damit in wenigen Jahren zur Haushaltssanierung beitragen.“
Der mit insgesamt 600 Millionen ausgestattete „Investitionspakt“ ermöglicht auch Kommunen, die aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage dringend notwendige Investitionen in ihren Gebäudebestand nicht allein mit Darlehen finanzieren können, ihre Gebäude instand zu setzen. Der Bund steuert in diesem Jahr 200 Millionen Euro bei, Länder und Gemeinden beteiligen sich in gleicher Höhe.
„Für Zuschüsse aus diesem Pakt kommen nicht nur Gebäude im kommunalen Eigentum in Frage, sondern auch Gebäude privater, kirchlicher und gemeinnütziger Träger, solange sie für kommunale Zwecke genutzt werden“, stellte Barthle klar. „Wichtig ist der Bundesregierung, alle zu erreichen. Nicht nur die Gemeinden selbst, auch gemeinnützige und kirchliche Organisationen sind Träger solcher Einrichtungen und damit antragsberechtigt“.
Der Investitionspakt ergänzt andere Förderprogramme des Bundes, wie das KfW Programm „Sozial Investieren“, das ebenfalls auch gemeinnützigen und kirchlichen Trägern von Gebäuden der so genannten „sozialen Infrastruktur“ offensteht, wie Kindergärten, Schulen oder Jugendeinrichtungen. Das KfW-Programm „Kommunalkredit“ richtet sich dagegen direkt an die Kommunen. 200 Millionen Euro stellt der Bund für diese KfW-Programme bereit.