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25.02.2008
Keine Aufweichung des Stammzellgesetzes
In der vorletzten Sitzungswoche hatte der Deutsche Bundestag über den weiteren Umgang mit dem aktuellen Stammzellgesetz und die Frage diskutiert, ob der Import embryonaler Stammzellen ausgeweitet werden soll. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle hatte sich im Vorfeld kein endgültiges Urteil gebildet, sondern wollte sich während der Debatte ausführlich mit dem Für und Wider der vier unterschiedlichen Anträge auseinandersetzen.
„Nachdem ich die sehr engagierte und zum Teil beeindruckende Debatte verfolgt habe, nachdem ich mir Zeit zum Nachdenken genommen habe, komme ich zu dem Entschluss, dass eine Verschiebung oder gar der Wegfall des Stichtags keine Lösung sein darf,“ erklärt Barthle. „Es ist meine Überzeugung, dass von Deutschland kein weiterer Anreiz zur Embryonentötung ausgehen darf, wie es ansonsten der Fall wäre.“ Stattdessen müsse Deutschland die erfolgversprechende und ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen weiter fördern und ausbauen.
„Hoffnung und Hilfe sind gerade für kranke Menschen wichtig. Aber wer Hilfe verspricht, muss sie auch bieten können. Auch nach Jahren weltweiter Forschung gibt es keinen Beleg, dass embryonale Stammzellen therapeutisch einsetzbar sind. Im Gegenteil: Sie besitzen ein extremes Tumorrisiko. Das ständige Wiederholen falscher Heilsversprechen weckt unbegründete Hoffnungen in schwerkranken Menschen“, betont der CDU-Politiker. Er hebt hervor: „Nicht die Forschung an embryonalen Stammzellen ist ethisch bedenklich, sondern dass zu ihrer Herstellung die Tötung menschlicher Embryonen erforderlich ist. Und diese Embryos entwickeln sich im Laufe von neun Monaten zu Menschen wie Du und ich; ich kann nicht sagen, wann hier nur ein ‚Zellhaufen’ vorliegt und wann ein ‚schützenswertes menschliches Leben’ – nach meiner Überzeugung genießt auch der Embryo den vollen Schutz der Menschenwürde durch das Grundgesetz. Die Forschungsfreiheit unterliegt diesem Grundgesetz, eine der Schranken lautet ‚Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.’“, so der Abgeordnete. Konkret heiße das: keine Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken, kein menschliches Klonen, keine Rekrutierung von Frauen als Rohstofflieferantinnen, die gegen Entgelt Eizellen und Embryonen spenden. Beeindruckt habe ihn auch die Stellungnahme der Lebenshilfe, deren Vorsitzender Robert Antretter die Bundestagsabgeordneten angeschrieben hatte. „Wenn selbst die Vertreter derjenigen, denen die ungebremste Forschung später einmal vielleicht zugute kommen soll, davor warnen und den Preis, der zu zahlen ist, als zu hoch bewerten, sollte das uns besonders zum Nachdenken anhalten.“ Barthle warnt deshalb: „Den Stichtag jetzt zu verschieben, heißt ihn abzuschaffen. Denn warum sollte er nicht mit den gleichen Argumenten wieder und wieder verschoben werden? Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und wir Politiker müssen immer auch das Ende unserer Entscheidungen bedenken. Daher habe ich den Antrag unterzeichnet, der sich gegen eine Stichtagsveränderung und für die Beibehaltung des aktuellen Gesetzes ausspricht.“
„Hoffnung und Hilfe sind gerade für kranke Menschen wichtig. Aber wer Hilfe verspricht, muss sie auch bieten können. Auch nach Jahren weltweiter Forschung gibt es keinen Beleg, dass embryonale Stammzellen therapeutisch einsetzbar sind. Im Gegenteil: Sie besitzen ein extremes Tumorrisiko. Das ständige Wiederholen falscher Heilsversprechen weckt unbegründete Hoffnungen in schwerkranken Menschen“, betont der CDU-Politiker. Er hebt hervor: „Nicht die Forschung an embryonalen Stammzellen ist ethisch bedenklich, sondern dass zu ihrer Herstellung die Tötung menschlicher Embryonen erforderlich ist. Und diese Embryos entwickeln sich im Laufe von neun Monaten zu Menschen wie Du und ich; ich kann nicht sagen, wann hier nur ein ‚Zellhaufen’ vorliegt und wann ein ‚schützenswertes menschliches Leben’ – nach meiner Überzeugung genießt auch der Embryo den vollen Schutz der Menschenwürde durch das Grundgesetz. Die Forschungsfreiheit unterliegt diesem Grundgesetz, eine der Schranken lautet ‚Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.’“, so der Abgeordnete. Konkret heiße das: keine Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken, kein menschliches Klonen, keine Rekrutierung von Frauen als Rohstofflieferantinnen, die gegen Entgelt Eizellen und Embryonen spenden. Beeindruckt habe ihn auch die Stellungnahme der Lebenshilfe, deren Vorsitzender Robert Antretter die Bundestagsabgeordneten angeschrieben hatte. „Wenn selbst die Vertreter derjenigen, denen die ungebremste Forschung später einmal vielleicht zugute kommen soll, davor warnen und den Preis, der zu zahlen ist, als zu hoch bewerten, sollte das uns besonders zum Nachdenken anhalten.“ Barthle warnt deshalb: „Den Stichtag jetzt zu verschieben, heißt ihn abzuschaffen. Denn warum sollte er nicht mit den gleichen Argumenten wieder und wieder verschoben werden? Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und wir Politiker müssen immer auch das Ende unserer Entscheidungen bedenken. Daher habe ich den Antrag unterzeichnet, der sich gegen eine Stichtagsveränderung und für die Beibehaltung des aktuellen Gesetzes ausspricht.“