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03.04.2008
Volle Unterstützung bei Zuständigkeit für Hartz IV
Besorgt hatten sich die Landräte des Rems-Murr- und des Ostalbkreises, Johannes Fuchs und Klaus Pavel an die Bundestagsabgeordneten gewandt und um Unterstützung bei der notwendigen Neuorganisation bei der Hartz-IV-Gesetzgebung gebeten. Der Abgeordnete des Wahlkreises Backnang/Schwäbisch Gmünd, Norbert Barthle (CDU) hat beiden in seiner Antwort volle Unterstützung zugesagt.
In seinem Brief betonte Barthle, dass die Politik bis 2010 die Chance habe, vorhandene organisatorische Defizite zu bereinigen und die Umsetzung der Reformziele dauerhaft zu verbessern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müsse der Gesetzgeber dabei den verfassungsgewollten prinzipiellen Vorrang einer dezentralen, also kommunalen, vor einer zentral und damit staatlich gesteuerten Aufgabenwahrnehmung berücksichtigen. Barthle: „Derzeit werden alle zur Diskussion vorliegenden Trägerschaftsmodelle von Finanzierungsfragen überschattet. Einige Akteure und Verbände beginnen auf der Basis von finanziellen und politischen Risiken zu argumentieren, dabei droht das eigentliche Hauptkriterium, die Leistungsfähigkeit, abhanden zu kommen. Das darf nicht sein. Wir sind es dem Steuerzahler schuldig, zunächst das qualitativ beste Organisationsmodell für die betroffenen Menschen zu finden. Erst im zweiten Schritt gilt es, die Finanzierung dieses optimalen Trägermodells mit allen beteiligten Akteuren bestmöglich zu regeln.“

Die jetzt vom Bundesarbeitsministerium geplanten „kooperativen Jobcenter“ (kJ) seien aus Sicht der CDU eindeutig der falsche Weg, so der Politiker weiter. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber auferlegt,

-bis 31.12.2010 Regelungen zur Organisation des SGB II zu treffen,

-die der Kompetenzordnung des Grundgesetzes für Bund und Länder entsprechen,

-eine Zusammenführung der SGB II-Leistungen in einer Hand gewährleisten und

-eine klare Verantwortungszuordnung für die Gesetzesausführung sicherstellen.

Diesen Vorgaben würden die vorgelegten ersten Eckpunkte zu den Kommunalen Jobcentern nicht gerecht; z.B. werde die Verwaltungszuständigkeit von Bund oder Ländern nach Art. 83 ff GG mit dem prinzipiellen Vorrang kommunaler Aufgabenwahrnehmung nicht eingehalten. „Insgesamt komme ich zu dem Urteil, daß die bestehenden verfassungsrechtlichen Probleme der ARGEn mit den Eckpunkten zu den kJ nicht ausgeräumt werden,“ so Barthle in seiner Antwort an die Landräte. „Grundsätzlich steht die CDU, stehe auch ich für die Idee, diese Aufgabe vollständig den Kommunen zu übertragen.“

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