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10.04.2008
Keine Verschiebung des Stichtags beim Stammzellgesetz
Am 14. Februar 2008 hat sich der Deutsche Bundestag in einer langen, sehr ernsthaften Diskussion mit dem Stammzellgesetz beschäftigt. Unterschiedliche Anträge standen zur Debatte, von der völligen Freigabe bis zum völligen Verbot der embryonalen Stammzellforschung. Am heutigen Freitag findet die Abstimmung statt, wie bei allen wichtigen Debatten in namentlicher Abstimmung. Der Abgeordnete des Wahlkreises Backnang/Schwäbisch Gmünd, Norbert Barthle (CDU) wird den Antrag unterstützen, der sich gegen die Verschiebung des Stichtages ausspricht.
„Vor allem anderen ist es mir wichtig, dass von Deutschland kein weiterer Anreiz zur Embryonentötung ausgehen darf, wie es durch eine Stichtagsverschiebung oder den kompletten Wegfall der Fall wäre. Stattdessen müssen wir alles tun, um die erfolgversprechende und ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen weiter auszubauen,“ so der Politiker in einer Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten.

Barthle: „Die Anhörung zum Stammzellgesetz hat klar gezeigt, dass eine Verschiebung oder Streichung des Stichtages im Stammzellgesetz den Kern des Kompromisses von 2002 aufkündigen würde. Zudem wurde deutlich, dass mit den in Deutschland zugelassenen Stammzelllinien nach wie vor Grundlagenforschung möglich ist. Ohne Zweifel ist die Forschungsfreiheit wichtig, sie darf aber nie zu Lasten der Grundrechte von Anderen gehen. Ein Embryo entwickelt sich eben gerade nicht zum menschlichen Leben, sondern als menschliches Leben – das ist der wichtige Unterschied.“

Er finde es auch bezeichnend, so Barthle abschließend, dass die ‚Mütter’ des ersten Stammzellgesetzes von 2002, Margot von Renesse (SPD), Andrea Fischer (Grüne) und Maria Böhmer (CDU) heute klar und eindeutig gegen eine Verschiebung seien. „Sie stellen zutreffend fest, dass der behauptete Bedarf auf keinen Fall als ethisch zureichender Gesichtspunkt herhalten kann, um die Stichtagsregelung zu verändern, auf der das ethische Gleichgewicht des Stammzellgesetzes wesentlich beruht. Ist der Bedarf einmal ein Grund für die Verschiebung, so kann er es auch ein zweites oder drittes Mal sein. Die Haltelinie, die das Stammzellgesetz für den Import von embryonalen menschlichen Stammzelllinien vorsieht, gerät ins Rutschen und hält nichts mehr. Denn für wen sollte künftig das Versprechen glaubwürdig sein, man werde die Verschiebung niemals wiederholen?“

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