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Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hat der Bund ein starkes Instrument zur Infrastrukturfinanzierung auf den Weg gebracht, von dem Baden-Württemberg mit vielen Maßnahmen neben dem Schienenverkehr auch bei Autobahnen und Bundesstraßen profitiert. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans in seiner Laufzeit bis 2030 vollständig umzusetzen. Dafür sind deutlich mehr Planungsmittel und Stellen für Straßenplaner erforderlich. Die CDU hat sich deshalb in den laufenden Verhandlungen für diese Mehrbedarfe stark gemacht.
Dieser Einsatz zeigt bereits Wirkung: So enthält der Entwurf des Haushaltsplans, der nun im Landtag beraten wird, in 2018 und 2019 insgesamt 100 neue Stellen für Straßenplaner in den Regierungspräsidien. Mit den bereits im laufenden Jahr 2017 geschaffenen 50 Neustellen werden die Regierungspräsidien damit um insgesamt 150 Planer verstärkt. Hinzu kommt eine deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel, damit Planungen schneller durchgeführt werden können. Somit stehen dem Verkehrsministerium ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan umsetzen zu können.
Auch beim Landesstraßenbau gibt es mehr Geld: Für die Sanierung der Landesstraßen sind im Doppelhaushalt 310 Mio. € eingeplant. Damit kann der teilweise sehr schlechte Zustand der Landesstraßen deutlich verbessert werden. Unter Grün-Rot stand dafür im Jahr 2015 nur ein Betrag von 120 Mio. € zur Verfügung, der zudem noch teilweise für die viel zu niedrig angesetzten Planungsmittel verwendet wurde.