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03.11.2016 | Dr. Stefan Scheffold MdL
Die AfD im Landtag von Baden-Württemberg missbraucht die Minderheitenrechte
Landtagsabgeordneter Dr. Stefan Scheffold zur "Spaltung" der AfD-Fraktion
Die Legislaturperiode ist noch jung und dennoch sorgt die AfD im Landtag von Baden-Württemberg bereits für Turbulenzen. Dem gescheiterten Ausschluss eines Fraktionsmitglieds wegen antisemitischer Äußerungen folgte die Spaltung der AfD in zwei eigenständige Fraktionen mit allen Vorzügen und Vorteilen, welcher der doppelte Fraktionsstatuts mit sich bringt. Vor allem dem Steuerzahler sind hierdurch Kosten entstanden. Jüngst hatten wir es nun mit einem Präzedenzfall im deutschen Parlamentarismus zu tun, als die beiden AfD-Fraktionen einen weiteren Bonus aus ihrer vorgeblichen Spaltung ziehen wollten.
Während sich die beiden AfD-Lager öffentlich längst wieder angenähert hatten, versuchten sie, Ihren Status als zwei Fraktionen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zu nutzen. Untersuchungsausschüsse sind ein elementarer Teil der Regierungskontrolle. Sie sind ein Minderheitenrecht und ein scharfes Schwert der Opposition. Damit mit Ihnen jedoch kein Missbrauch getrieben werden kann, sind an ihre Einsetzung auch gewisse Voraussetzungen geknüpft. So ist ein Untersuchungsausschuss nur dann einzurichten, wenn dies zwei Fraktionen verlangen. Genau dies wollten die beiden AfD-Fraktionen ausnutzen, obwohl sie bekanntlich ein und derselben Partei angehören. Zur Beratung im Ständigen Ausschuss – dieser ist für Rechts- und Verfassungsfragen zuständig – hat der Ausschuss ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zum Schluss, dass zwei Fraktionen, deren Mitglieder jedoch derselben Partei angehören, keinen Minderheitenschutz genießen und der Landtag die Einsetzung des U-Ausschusses ablehnen darf.

Thematisch hätte sich der Untersuchungsausschuss mit dem Thema „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ befassen sollen. Linksextremismus ist auch in Baden-Württemberg Realität und zu Recht Gegenstand der Beobachtungen des Verfassungsschutzes. Dass es hierfür gegenwärtig eines Untersuchungsausschusses bedarf, bezweifle ich. Die Frage der Notwendigkeit stand jedoch ohnehin nicht im Mittelpunkt der Überlegungen. Ich bin froh, dass der Ständige Ausschuss durch ein Gutachten klären konnte, wie die Geschäftsordnung des Landtags und die Verfassung Baden-Württembergs auszulegen sind. Es bleibt abzuwarten, ob die mittlerweile wieder geeinte Fraktion der AfD einen Beschluss des Landtags hierzu vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen wird.

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