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15.10.2015 | Norbert Barthle MdB
Die Verabschiedung des Asylpakets ist ein zentraler Baustein zur Bewältigung der Krise
MdB Norbert Barthle zur heutigen Abstimmung
Aus voller Überzeugung hat der CDU-Bundestagsabgeordnete und Staatssekretär Norbert Barthle am heutigen Donnerstag dem Asylpaket zugestimmt. Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die bereits zum 1. November 2015 in Kraft treten werden, soll der aktuelle Flüchtlingsstrom eingedämmt werden.
„Zum einen wird es weitere sichere Herkunftsstaaten geben. Für Asylbewerber aus diesen Ländern gibt es gesonderte Regelungen, um die Verfahren zu beschleunigen und Fluchtanreize zu nehmen,“ so Barthle in einer Erklärung. „Dagegen sollen Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive besser und zügiger in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert werden.“
 
Mit dem Gesetzespaket schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, Asylverfahren effizienter und zügiger durchführen zu können. Wichtiger Baustein ist dabei die Einstufung Albaniens, Serbiens und Montenegros als sichere Herkunftsstaaten. Die Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern mit ohnehin geringer Anerkennungsquote können so schneller bearbeitet werden. „Ich bin wirklich froh, dass sich SPD und Grüne in dieser zentralen Frage endlich bewegt haben; die CDU hat das schon lange gefordert. Aber es war wohl erst der Druck der Verhältnisse nötig, um ein notwendiges Umdenken einzuleiten,“ so Barthle. „Zudem sind Antragsteller aus diesen sicheren Herkunftsländern künftig verpflichtet, bis zum Abschluss des Verfahrens bzw. zu ihrer Ausreise in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Für sie gibt es keine Integrationsleistungen. Außerdem wird für sie ein Ausbildungs- und Beschäftigungsverbot eingeführt.“
 
Um falsche Anreize für illegale Einwanderung abzubauen, sollen zukünftig in den Erstaufnahmeeinrichtungen soweit wie möglich Geld- durch Sachleistungen ersetzt werden. Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, erhalten die vollen Leistungen nur noch bis zum festgesetzten Ausreisetermin. Die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten wird erleichtert und die Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder wird von sechs auf drei Monate reduziert. Barthle: „Besonders wichtig war uns auch, dass der Termin der Abschiebung künftig nicht mehr vorher angekündigt wird. So kann ein ‚Untertauchen‘ von zur Ausreise verpflichteter Bewerber besser verhindert werden.“
 
Ein wichtiger Punkt sei auch die finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen, erläutert Barthle abschließend. „Der Bund stockt die bereits bestehenden Leistungen weiter auf. Kern der zusätzlichen finanziellen Hilfen ist eine Abschlagszahlung für jeden der Asylbewerber in Höhe von 670 Euro. Bei einer unterstellten Verfahrensdauer von fünf Monaten und einer Zahl von rund 800.000 Asylbewerbern ergibt sich ein Betrag von 2,68 Milliarden Euro.“
Darüber hinaus beteilige sich der Bund an den Kosten für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge mit jährlich 350 Millionen Euro. Den für 2015 vorgesehenen Beitrag zur Entlastung der Länder verdoppelt er auf zwei Milliarden Euro. „Die Bundesregierung weiß, dass unsere Städte und Gemeinden die Hauptlast der aktuellen Situation tragen. Und wir lassen unsere Kommunen nicht allein im Regen stehen! Mit diesem Paket leisten wir einen umfassenden Beitrag, um der aktuellen Situation Herr zu werden.“
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