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29.10.2014 | Winfried Mack MdL
LBO wird „begrünt“
Minister Winfried Hermann greift in die grüne Mottenkiste
Lange Jahre hat sich die CDU darum bemüht, die Landesbauordnung so schlank und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Viele Genehmigungsprozesse konnten so beschleunigt werden.
Jetzt greift Verkehrs- und Bauminister Winfried Hermann in die grüne Mottenkiste und krempelt die LBO um. Zur Pflicht werden sollen mancherorts eine Fassadenbegrünung, überall zwei wettergeschützte Fahrradstellplätze mit Diebstahlsicherung pro Wohnung und ein Fluchtplan für den Hühnerstall. Mehr Bürokratie droht auch durch die Abschaffung des Kenntnisgabeverfahrens oder eine bußgeldbewehrte Pflicht-Mitteilung bei Teilung eines Grundstücks.
Besonders absurd ist, dass Städte und Gemeinden beschließen können, keinerlei Stellplätze für PKW zu verlangen. Dadurch werden viele Siedlungsstraßen in den Städte verstopft. Dem gegenüber bleiben die Fahrradstellplätze auch in jedem Dorf auf den Höhen der Schwäbischen Alb gesetzlich Pflicht.
Der Nachbarschutz entfällt nach den Plänen der grün-roten Landesregierung, wenn es um Solar- oder Kleinwindenergieanlagen geht. Zukünftig soll es für den Bauherren sogar einen Rechtsanspruch auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Nutzung regenerativer Energien geben: Jeder darf „seine“ Kleinwindanlage zum Nachbarn hin bauen, ohne auf dessen geschützte Interessen achten zu müssen.
Fazit: Es wir Zeit für den Wechsel in Baden-Württemberg!
Besonders absurd ist, dass Städte und Gemeinden beschließen können, keinerlei Stellplätze für PKW zu verlangen. Dadurch werden viele Siedlungsstraßen in den Städte verstopft. Dem gegenüber bleiben die Fahrradstellplätze auch in jedem Dorf auf den Höhen der Schwäbischen Alb gesetzlich Pflicht.
Der Nachbarschutz entfällt nach den Plänen der grün-roten Landesregierung, wenn es um Solar- oder Kleinwindenergieanlagen geht. Zukünftig soll es für den Bauherren sogar einen Rechtsanspruch auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Nutzung regenerativer Energien geben: Jeder darf „seine“ Kleinwindanlage zum Nachbarn hin bauen, ohne auf dessen geschützte Interessen achten zu müssen.
Fazit: Es wir Zeit für den Wechsel in Baden-Württemberg!