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19.02.2014 | Norbert Barthle MdB
MdB Norbert Barthle zum Thema Kinderpornographie
Ich bin für eine Verschärfung der Gesetze!
Im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre spielt auch die Strafbarkeit bzw. Nichtstrafbarkeit des Besitzes von Fotos mit nackten Kindern eine Rolle. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle unterstützt Überlegungen der Bundesregierung, hier die vorhandenen Gesetze zu verschärfen.
„Ich bin sicher nicht der einzige, der mit Erschrecken festgestellt hat, dass es bei solchen Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen auch den straffreien Verkauf, Kauf und Besitz gibt,“ so Barthle in einer Erklärung. „Das ist mit dem Schutz der Menschenwürde, den unser Grundgesetz als hohes Schutzgut an erster Stelle nennt, nur schwerlich zu vereinbaren.“
„Ich bin sicher nicht der einzige, der mit Erschrecken festgestellt hat, dass es bei solchen Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen auch den straffreien Verkauf, Kauf und Besitz gibt,“ so Barthle in einer Erklärung. „Das ist mit dem Schutz der Menschenwürde, den unser Grundgesetz als hohes Schutzgut an erster Stelle nennt, nur schwerlich zu vereinbaren.“
Mitglieder der Bundesregierung hatten angekündigt, die noch vorhandene Grauzone bezüglich käuflich erworbener Nacktfotos von Kindern, die bislang strafrechtlich nicht relevant ist, zu beseitigen. So könne die gewerbliche Verbreitung und der Kauf solcher Bilder verboten und unter Strafe gestellt werden. „Doch bei aller berechtigten Empörung warne ich davor, jetzt mit ‚heißem Herzen‘ zu handeln,“ betont Barthle, „auch bei den jetzt anstehenden Gesetzesänderungen gilt es, einen ‚kühlen Kopf‘ zu bewahren. Denn wir dürfen nicht über das Ziel hinausschießen und Eltern kriminalisieren, die am Strand ihre spielenden Kinder fotografieren. Unser Ziel muss es sein, die gewerblichen, verachtenswerten Strukturen der Pädophilen-Netzwerke nachdrücklich zu bekämpfen!“