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28.03.2007
Baden-Württemberg zahlt weiterhin Landeserziehungsgeld
Das Land gewährt jungen Familien mit geringem Einkommen weiterhin ein Landeserziehungsgeld. Dies teilte CDU-Landtagsabgeordneter Winfried Mack mit. Nachdem das bisherige Bundeserziehungsgeld in ein sogenanntes Elterngeld umgewandelt wurde, war die Frage offen, was mit dem Landesgeld passiert. „Wir haben jetzt eine Lösung gewählt, mit der wir den Familien zielgenau helfen können“, so Winfried Mack.
Zukünftig bekommen Familien in Baden-Württemberg einkommensabhängig 205 € je Kind nach Ablauf des Bezugs von Elterngeld, also nach dem 13. bzw. 15. Lebensmonat. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 240 €. „Damit wird gewährleistet, dass die Eltern in den ersten zwei Lebensjahren zusätzlich zum Kindergeld eine direkte Hilfe bekommen“, teile Winfried Mack mit. Auch die Einkommensgrenzen werden angehoben: Für Geburten ab dem Jahr 2010 werden die Einkommensgrenzen um 100 € pro Monat erhöht auf 1.480 € für Paare und 1.225 € für Alleinerziehende.

„Nur noch ganz wenige Länder in Deutschland zahlen ein solches Landeserziehungsgeld. Wir in Baden-Württemberg sehen eine große Notwendigkeit für diese soziale Leistung“, sagte Winfried Mack. Leider würden „Die Grünen“ diese soziale Leistung ablehnen. „Wir brauchen aber neben der Förderung von Krippen, Tagesmüttern und Kindergärten auch eine direkte Hilfe für die Familie“, so Mack weiter.

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