Neuigkeiten
29.03.2007
Beim Thema Feinstaub die „Tassen im Schrank lassen“
Das Thema Feinstaub und Umweltzone beschäftigt derzeit viele Menschen in Schwäbisch Gmünd und Umgebung. Das bekommt auch der Abgeordnete des Wahlkreises, Norbert Barthle (CDU), zu spüren, zahlreiche Briefe und eMails erreichen ihn zu diesem „Aufreger-Thema“.
Barthle: „Nachdem ich in der heimischen Presse zu dem Thema Umweltzone von Herrn Konsul Sieger Erhellendes und Kluges lesen konnte, hat mir auch der Präsident der Landesgruppe Staufen Ostalb im Deutschen Automobil Veteranen Club, Herr Helmut Herb, geschrieben. Ihm habe ich heute folgendes geantwortet:
Vielen Dank für Ihre eMail vom 22. März 2007 zum leidigen Thema „Fahrverbote für Oldtimer in Umweltzonen“. Ich bin schon von verschiedenen Seiten auf die damit verbundenen Probleme angesprochen wurden, Schwäbisch Gmünd ist ja eine Hochburg dieser liebenswürdigen Szene.
Hintergrund der Problematik bildet die Feinstaub-Richtlinie vom 22. April 1999 (99/30/EG). Ziel ist es, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die besonders in den Städten vielfach zu hoch ist. Deutschland ist mit der Feinstaubverordnung seiner Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht nachgekommen. Der Deutsche Bundestag hat bisher in keiner Weise an der Kennzeichnungsverordnung mitgewirkt, denn es handelt sich hierbei um eine reine Regierungsverordnung, also einem Rechtsakt von Minister Gabriel. Wir sind, bildlich gesprochen, gar nicht mit „im Boot“.
Die Verordnung ist zum 1. März 2007 in Kraft getreten. Neu ist eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen entsprechend ihrer Feinstaubemission. Zudem wird ein Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Die Ausweisung von Umweltzonen obliegt den Ländern und Kommunen.
Oldtimer sind bedingt durch ihren Technikstand in besonderem Maße von feinstaubbedingten Fahrverboten bedroht. Dem Verbot stehen die geringen jährlichen Fahrleistungen der meist historischen Fahrzeuge (70% unter 1.500 km) gegenüber, die zudem überwiegend außerhalb der Umweltzonen bewegt werden. Die Fakten sprechen im Übrigen für sich, denn historische Fahrzeuge haben – durch Daten klar belegt – lediglich vernachlässigbaren Einfluss auf die Luftqualität der Innenstädte. Vor diesem Hintergrund stellt sich das abzeichnende Fahrverbot aus meiner Sicht als unverhältnismäßige Härte für alle Oldtimer-Enthusiasten dar. Die Möglichkeit der immer wieder in die Diskussion gebrachten Sondererlaubnisse birgt die Gefahr eines Flickenteppichs und einer vergleichbaren Diskussion wie beim Rauchverbot – nur hier bei den Oldtimern – in sich. Bürgernähe sieht anders aus.
Angesichts des wachsenden Wirtschaftsfaktors „Oldtimer“ (rund 4,8 Mrd. € und 55.000 Vollzeitbeschäftigte) und dem wichtigeren Umstand, dass es sich um ein Freizeitinteresse handelt und nicht nur den Besitzern von Oldtimern, sondern vielen Menschen in unserem Land Freude bereitet, halte ich eine praktikable Regelung für Oldtimer für sinnvoll. Deshalb habe ich die Bundesregierung gebeten, daß die federführenden Bundesministerien für Umwelt und Verkehr zusammen mit den zuständigen Landesministerien und kommunalen Spitzenverbänden eine geeignete Lösung erarbeiten.
Mit der Schaffung der Kategorie des „H-Kennzeichens“ hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit bereits seinen Willen dokumentiert, die Anstrengungen von Fahrzeughaltern für den Erhalt authentischer und mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge zu honorieren. Ihr Vorschlag, den ich auch bereits mit dem Innungsmeister Eugen Bläse besprochen habe, geht ja in eine ähnliche Richtung. Die von mir angesprochene zuständige Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zeigt sich jedenfalls offen, die H-Kennzeichen von der Fahrverbotsregelung auszunehmen und eine generelle Ausnahmeregelung für die Schlüsselnummer 98 zu erreichen. Jetzt kommt es darauf an, unseren Koalitionspartner und – vor allem – den Bundesumweltminister Gabriel zu überzeugen. Die Meinungsbildung über mögliche Lösungsmodelle dauert noch an.“
Vielen Dank für Ihre eMail vom 22. März 2007 zum leidigen Thema „Fahrverbote für Oldtimer in Umweltzonen“. Ich bin schon von verschiedenen Seiten auf die damit verbundenen Probleme angesprochen wurden, Schwäbisch Gmünd ist ja eine Hochburg dieser liebenswürdigen Szene.
Hintergrund der Problematik bildet die Feinstaub-Richtlinie vom 22. April 1999 (99/30/EG). Ziel ist es, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die besonders in den Städten vielfach zu hoch ist. Deutschland ist mit der Feinstaubverordnung seiner Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht nachgekommen. Der Deutsche Bundestag hat bisher in keiner Weise an der Kennzeichnungsverordnung mitgewirkt, denn es handelt sich hierbei um eine reine Regierungsverordnung, also einem Rechtsakt von Minister Gabriel. Wir sind, bildlich gesprochen, gar nicht mit „im Boot“.
Die Verordnung ist zum 1. März 2007 in Kraft getreten. Neu ist eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen entsprechend ihrer Feinstaubemission. Zudem wird ein Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Die Ausweisung von Umweltzonen obliegt den Ländern und Kommunen.
Oldtimer sind bedingt durch ihren Technikstand in besonderem Maße von feinstaubbedingten Fahrverboten bedroht. Dem Verbot stehen die geringen jährlichen Fahrleistungen der meist historischen Fahrzeuge (70% unter 1.500 km) gegenüber, die zudem überwiegend außerhalb der Umweltzonen bewegt werden. Die Fakten sprechen im Übrigen für sich, denn historische Fahrzeuge haben – durch Daten klar belegt – lediglich vernachlässigbaren Einfluss auf die Luftqualität der Innenstädte. Vor diesem Hintergrund stellt sich das abzeichnende Fahrverbot aus meiner Sicht als unverhältnismäßige Härte für alle Oldtimer-Enthusiasten dar. Die Möglichkeit der immer wieder in die Diskussion gebrachten Sondererlaubnisse birgt die Gefahr eines Flickenteppichs und einer vergleichbaren Diskussion wie beim Rauchverbot – nur hier bei den Oldtimern – in sich. Bürgernähe sieht anders aus.
Angesichts des wachsenden Wirtschaftsfaktors „Oldtimer“ (rund 4,8 Mrd. € und 55.000 Vollzeitbeschäftigte) und dem wichtigeren Umstand, dass es sich um ein Freizeitinteresse handelt und nicht nur den Besitzern von Oldtimern, sondern vielen Menschen in unserem Land Freude bereitet, halte ich eine praktikable Regelung für Oldtimer für sinnvoll. Deshalb habe ich die Bundesregierung gebeten, daß die federführenden Bundesministerien für Umwelt und Verkehr zusammen mit den zuständigen Landesministerien und kommunalen Spitzenverbänden eine geeignete Lösung erarbeiten.
Mit der Schaffung der Kategorie des „H-Kennzeichens“ hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit bereits seinen Willen dokumentiert, die Anstrengungen von Fahrzeughaltern für den Erhalt authentischer und mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge zu honorieren. Ihr Vorschlag, den ich auch bereits mit dem Innungsmeister Eugen Bläse besprochen habe, geht ja in eine ähnliche Richtung. Die von mir angesprochene zuständige Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zeigt sich jedenfalls offen, die H-Kennzeichen von der Fahrverbotsregelung auszunehmen und eine generelle Ausnahmeregelung für die Schlüsselnummer 98 zu erreichen. Jetzt kommt es darauf an, unseren Koalitionspartner und – vor allem – den Bundesumweltminister Gabriel zu überzeugen. Die Meinungsbildung über mögliche Lösungsmodelle dauert noch an.“