Neuigkeiten
23.05.2007
Altersdiskriminierung
Max-Planck-Stiftung gibt das richtige Signal
Die Senioren-Union begrüßt die Entscheidung der Max-Plank-Stiftung, ihre Direktoren künftig bis zum 68. Lebensjahr (bisher 65) amtieren zu lassen. Das ist das richtige Signal ! Endlich werden nun die starren Strukturen aufgebrochen, die ein völlig veraltetes Beamten-System in Deutschland geschaffen hat, das im Übrigen dem europäischen Recht widerspricht.
Das Land Niedersachsen hat durch Änderung des Hochschulgesetzes diese Neuregelung möglich gemacht. Dies entspricht exakt den Forderungen eines Gutachtens, das die Senioren-Union im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hat.Es gab und gibt keinen vernüftigen Grund, einen Menschen, der mit 65 Jahren auf der Höhe seiner wissenschaftlichen Schaffenskraft steht, aus rein kalendarischen Gründen in Deutschland in die akademische Wüste zu schicken – und dann zuzusehen, wie er mit seinem Mitarbeiterstab in die USA abwandert.
Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass damit auch die Nobelpreisträgerin und Direktorin im Max-Planck-Institut, Christiane Nüsslein-Vollhard, die demnächst 65 Jahre alt wird, ihrer Arbeit weiterhin nachgehen kann. Langfristig ist auch die 68er-Grenze problematisch. Der akademischen Selbstverwaltung sollte es künftig durch geeignete Beurteilungsverfahren selbst überlassen bleiben, wie lange ein qualifizierter Wissenschaftler forschen und lehren darf.
Das Land Niedersachsen hat durch Änderung des Hochschulgesetzes diese Neuregelung möglich gemacht. Dies entspricht exakt den Forderungen eines Gutachtens, das die Senioren-Union im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hat.Es gab und gibt keinen vernüftigen Grund, einen Menschen, der mit 65 Jahren auf der Höhe seiner wissenschaftlichen Schaffenskraft steht, aus rein kalendarischen Gründen in Deutschland in die akademische Wüste zu schicken – und dann zuzusehen, wie er mit seinem Mitarbeiterstab in die USA abwandert.
Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass damit auch die Nobelpreisträgerin und Direktorin im Max-Planck-Institut, Christiane Nüsslein-Vollhard, die demnächst 65 Jahre alt wird, ihrer Arbeit weiterhin nachgehen kann. Langfristig ist auch die 68er-Grenze problematisch. Der akademischen Selbstverwaltung sollte es künftig durch geeignete Beurteilungsverfahren selbst überlassen bleiben, wie lange ein qualifizierter Wissenschaftler forschen und lehren darf.