Neuigkeiten
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform zugunsten des Mittelstandes weiter optimiert
Anlässlich der heutigen 2. und 3. Lesung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 zeigt sich der Abgeordnete des Wahlkreises Backnang/Schwäbisch Gmünd, Norbert Barthle (CDU) besonders erfreut über die mittelstandsfreundlichen Veränderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs: „Es ist uns gelungen, noch einige wichtige Punkte in den Text einzuarbeiten, die unserem Mittelstand, dem landwirtschaftlichen Bereich und den investitionsintensiven Branchen zugute kommen werden.
So wird bei der Zinsschranke als Bezugsgröße nicht mehr nur der Gewinn vor Steuern und Zinsen, sondern auch der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen zugelassen. Davon profitieren Branchen mit spezifischen Belastungen, aber auch junge, innovative Unternehmen z.B. im Bereich Forschung und Entwicklung.
Der neue Investitionsabzugsbetrag wird um 25.000 auf 235.000 Euro angehoben, was Klein- und Mittelbetriebe in ihrer Investitionskraft nachhaltig stärken wird. Auch die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden von dieser Begünstigung profitieren, da der Wohnungswert künftig nicht für die Bestimmung der Betriebsgrößengrenze herangezogen wird. Die Anhebung des Investitionszeitraums von 2 auf 3 Jahre wird sich bei umfangreichen und längerfristigen Investitionsvorhaben sehr vorteilhaft bemerkbar machen.“
Norbert Barthle betont, dass bei der Reform dem Bürokratieabbau besondere Beachtung geschenkt wird. So wird bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern die Wertgrenze für die Sofortabschreibung von 100 auf 150 Euro angehoben, die Wertobergrenze bleibt bei 1.000 Euro, was einen Gleichlauf von Steuer- und Handelsrecht herstellt. Im Bereich der Gewerbesteuer bleiben übliche Skonti und Boni weiterhin unberücksichtigt und behalten ihre volle Anreizwirkung.
„Dank dieser und vieler anderer Nachbesserungen kann von einer Mittelstandslücke keine Rede sein“, resümiert der Abgeordnete. „Wenn der Bundesrat am 6. Juli dem Reformpaket zustimmt, haben die betroffenen Bürger und Unternehmen, die Finanzämter und steuerberatenden Berufe ein halbes Jahr Zeit, um sich auf die Neuerungen einzustellen. Dies ist ein Novum in der Steuergesetzgebung und unterscheidet die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geführte Regierung wohltuend von der sprunghaften Tagespolitik der vorherigen rot-grünen Bundesregierung.“
Der neue Investitionsabzugsbetrag wird um 25.000 auf 235.000 Euro angehoben, was Klein- und Mittelbetriebe in ihrer Investitionskraft nachhaltig stärken wird. Auch die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden von dieser Begünstigung profitieren, da der Wohnungswert künftig nicht für die Bestimmung der Betriebsgrößengrenze herangezogen wird. Die Anhebung des Investitionszeitraums von 2 auf 3 Jahre wird sich bei umfangreichen und längerfristigen Investitionsvorhaben sehr vorteilhaft bemerkbar machen.“
Norbert Barthle betont, dass bei der Reform dem Bürokratieabbau besondere Beachtung geschenkt wird. So wird bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern die Wertgrenze für die Sofortabschreibung von 100 auf 150 Euro angehoben, die Wertobergrenze bleibt bei 1.000 Euro, was einen Gleichlauf von Steuer- und Handelsrecht herstellt. Im Bereich der Gewerbesteuer bleiben übliche Skonti und Boni weiterhin unberücksichtigt und behalten ihre volle Anreizwirkung.
„Dank dieser und vieler anderer Nachbesserungen kann von einer Mittelstandslücke keine Rede sein“, resümiert der Abgeordnete. „Wenn der Bundesrat am 6. Juli dem Reformpaket zustimmt, haben die betroffenen Bürger und Unternehmen, die Finanzämter und steuerberatenden Berufe ein halbes Jahr Zeit, um sich auf die Neuerungen einzustellen. Dies ist ein Novum in der Steuergesetzgebung und unterscheidet die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geführte Regierung wohltuend von der sprunghaften Tagespolitik der vorherigen rot-grünen Bundesregierung.“