Neuigkeiten
02.06.2007
Diskussionsveranstaltung zur Beitrags- und Mitgliedspflicht in IHK und HWK
Die MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Schwäbisch Gmünd hatte kürzlich in die Räume der Fa. Aerocom auf dem Gügling eingeladen. Auf dem Programm stand die Besichtigung der Fa. Aerocom sowie eine Diskussion zur Beitrags- und Mitgliedspflicht in IHK und HWK mit dem Hauptgeschäftsführer der IHK Heidenheim, Klaus Moser, sowie Kreishandwerksmeister Hans Kolb.
Zum Beginn stellte Dr. Wolfram Pfitzer, Inhaber und Geschäftsführer der Fa. Aerocom, als Gastgeber seine Firma vor. Aerocom ist derzeit Weltmarktführer bei Rohrpostanlagen und exportiert in über 65 Länder. Die Gäste waren überrascht, in welchen Bereichen und für welche Problemlösungen sich Rohrpostanlagen anbieten. Über den innerbetrieblichen Transport von Geschäftspapieren hinaus werden Blutkonserven und Gewebeproben in Krankenhäusern, Geldscheine in Banken und in Supermärkten oder auch Medikamente in Apotheken transportiert. Aber auch schon Moderne Kunst wurde aus Rohrpostanlagen gebaut. Rohrpostanlagen mit mehreren Kilometern an Förderleitungen sind keine Seltenheit. Der Rundgang durch den Betrieb zeigt eine ausgefeilte Produktionstechnik auf höchstem qualitativem und organisatorischen Niveau. Jedes Teil wird auftragsbezogen produziert, ein Lager an Fertigprodukten ist nicht notwendig. So ist es möglich, den Warenbestand möglichst gering zu halten. Besonders interessant stellten sich die Vorführungen im Ausstellungsraum dar. Gerade Beschleunigung und pneumatisches Abbremsen der Büchsen mit Durchmesser von bis zu 30 cm, stießen auf rege Bewunderung.
An die Besichtigung anschließend legte Klaus Moser die Entstehung und die Aufgaben der IHK dar. Die IHK´s sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In Heidenheim existiert diese seit 1867. Mit dem IHK-Gesetz von 1956 wurden den Industrie- und Handelskammern und auch den Handwerkskammern verschiedene hoheitliche Aufgaben übertragen. Heute gliedern sich die Aufgaben der Kammern in drei große Bereiche. Zum Einen sind dies die gesetzlich übertragenen hoheitlichen Aufgaben, wie z.B. die Organisation der Berufsausbildung und Berufsbildung. Die Kammern vertreten die gewerbliche Wirtschaft gegenüber Behörden und Regierung durch Gutachten, Stellungnahmen, Vorschlägen und Berichten. Zum Zweiten leisten die Kammern eine starke Lobbyarbeit im Bereich der Gesetzgebung für alle Handels- und Gewerbetreibenden. Hier werden auch die kleinen Unternehmen vertreten, die in den Verbänden oft nicht auf Gehör stoßen. Zum Dritten leisten die Kammern einen erheblichen Service. Umfangreiche Weiterbildungsangebote zeigen dies auf, wobei die IHK Ostwürttemberg hier ausschließlich Angebote anbietet, die nicht anderweitig bereits angeboten werden.
Kreishandwerksmeister Hans Kolb unterstrich, dass die Handwerkskammern ebenso wie die Industrie- und Handelskammern einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Die Serviceangebote stehen allen Mitgliedern offen. Viele Mitglieder beachten diese Angebote jedoch zuwenig.
Moser machte deutlich, dass aus der Übertragung der gesetzlichen Aufgaben die gesetzlich begründete Mitgliedschaft abgeleitet wird. Sollte nun die gesetzliche Pflicht-Mitgliedschaft aufgehoben werden, so müssten dann diese hoheitlichen Aufgaben auch auf andere Institutionen übertragen werden. Gleichzeitig würden jedoch die Unternehmen ihre eigene Einflussnahmemöglichkeit aufgeben. Aufgrund der demokratischen Selbstverwaltung sind die IHKn und die Handwerkskammern die Institutionen zur Vertretung des Mittelstandes. Und hier kann sich jeder der Mitglieds-Betriebe selbst einbringen.
Eine Aufhebung der gesetzlichen Mitgliedschaft ist derzeit nicht sichtbar. Vielmehr hat sich der Deutsche Bundestag in den vergangenen 10 Jahren zweimal mit diesem Thema befasst und die Gesetzliche Mitgliedschaft mit der gesetzlichen Beitragspflicht erneut beschlossen. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat über die gesetzliche Mitgliedschaft geurteilt und diese als „Freiheitssichernde Selbstverwaltung“ richterlich bestätigt.
Um die Leistungsfähigkeit der IHK Ostwürttemberg aufzuzeigen, lud Klaus Moser alle MIT-Mitglieder zu einer Informationsveranstaltung nach Heidenheim in die Räume der IHK ein.
Abschließend konnte der MIT-Vorsitzende Thomas Kaiser allen Anwesenden für die offene Diskussion und die vielen Anregungen aus dem Kreis der MIT-Mitglieder danken. Ein besonderer Dank galt dem Gastgeber Dr. Pfitzer für den informativen Betriebsrundgang.
An die Besichtigung anschließend legte Klaus Moser die Entstehung und die Aufgaben der IHK dar. Die IHK´s sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In Heidenheim existiert diese seit 1867. Mit dem IHK-Gesetz von 1956 wurden den Industrie- und Handelskammern und auch den Handwerkskammern verschiedene hoheitliche Aufgaben übertragen. Heute gliedern sich die Aufgaben der Kammern in drei große Bereiche. Zum Einen sind dies die gesetzlich übertragenen hoheitlichen Aufgaben, wie z.B. die Organisation der Berufsausbildung und Berufsbildung. Die Kammern vertreten die gewerbliche Wirtschaft gegenüber Behörden und Regierung durch Gutachten, Stellungnahmen, Vorschlägen und Berichten. Zum Zweiten leisten die Kammern eine starke Lobbyarbeit im Bereich der Gesetzgebung für alle Handels- und Gewerbetreibenden. Hier werden auch die kleinen Unternehmen vertreten, die in den Verbänden oft nicht auf Gehör stoßen. Zum Dritten leisten die Kammern einen erheblichen Service. Umfangreiche Weiterbildungsangebote zeigen dies auf, wobei die IHK Ostwürttemberg hier ausschließlich Angebote anbietet, die nicht anderweitig bereits angeboten werden.
Kreishandwerksmeister Hans Kolb unterstrich, dass die Handwerkskammern ebenso wie die Industrie- und Handelskammern einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Die Serviceangebote stehen allen Mitgliedern offen. Viele Mitglieder beachten diese Angebote jedoch zuwenig.
Moser machte deutlich, dass aus der Übertragung der gesetzlichen Aufgaben die gesetzlich begründete Mitgliedschaft abgeleitet wird. Sollte nun die gesetzliche Pflicht-Mitgliedschaft aufgehoben werden, so müssten dann diese hoheitlichen Aufgaben auch auf andere Institutionen übertragen werden. Gleichzeitig würden jedoch die Unternehmen ihre eigene Einflussnahmemöglichkeit aufgeben. Aufgrund der demokratischen Selbstverwaltung sind die IHKn und die Handwerkskammern die Institutionen zur Vertretung des Mittelstandes. Und hier kann sich jeder der Mitglieds-Betriebe selbst einbringen.
Eine Aufhebung der gesetzlichen Mitgliedschaft ist derzeit nicht sichtbar. Vielmehr hat sich der Deutsche Bundestag in den vergangenen 10 Jahren zweimal mit diesem Thema befasst und die Gesetzliche Mitgliedschaft mit der gesetzlichen Beitragspflicht erneut beschlossen. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat über die gesetzliche Mitgliedschaft geurteilt und diese als „Freiheitssichernde Selbstverwaltung“ richterlich bestätigt.
Um die Leistungsfähigkeit der IHK Ostwürttemberg aufzuzeigen, lud Klaus Moser alle MIT-Mitglieder zu einer Informationsveranstaltung nach Heidenheim in die Räume der IHK ein.
Abschließend konnte der MIT-Vorsitzende Thomas Kaiser allen Anwesenden für die offene Diskussion und die vielen Anregungen aus dem Kreis der MIT-Mitglieder danken. Ein besonderer Dank galt dem Gastgeber Dr. Pfitzer für den informativen Betriebsrundgang.