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12.11.2007
Menschliches Leben darf nicht zu einer Ware degradiert werden
CDU-Arbeitskreis fordert Verbot geschäftsmäßiger Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung
Der CDU-Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ will das Vorgehen des Schweizer Sterbehilfe-vereins Dignitas nicht hinnehmen. Er fordert eine erneute Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf der Länder Saarland, Thüringen und Hessen, mit dem die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll. „Unternehmen, die für knapp 5000 Euro einem Menschen die für eine Selbsttötung erforderlichen Chemikalien besorgen und sich anschließend um die Verbrennung des Leichnams kümmern, dürfen in Deutschland niemals tätig werden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Bernd Hitzler MdL am Freitag (9. November 2007) in Stuttgart.
Der Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ der CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung mit einem Antrag zu einer Stellungnahme zum assistierten Suizid auf. Eine Initiative zur Änderung des Strafgesetzbuches auf Bundesebene ruht mittlerweile seit mehr als einem Jahr. „Die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung widerspricht unserem humanistischen Weltbild“, so der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses, Winfried Mack MdL. „Eine Degradierung des menschlichen Lebens zu einer Ware, deren Tötung und Entsorgung durch ein Unternehmen gegen Bezahlung übernommen wird, ist menschenverachtend und muss unter Strafe gestellt werden“, sagte der für dieses Thema in der Fraktion zuständige Abgeordnete, Dr. Bernhard Lasotta MdL.
Der Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ der CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung mit einem Antrag zu einer Stellungnahme zum assistierten Suizid auf. Eine Initiative zur Änderung des Strafgesetzbuches auf Bundesebene ruht mittlerweile seit mehr als einem Jahr. „Die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung widerspricht unserem humanistischen Weltbild“, so der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses, Winfried Mack MdL. „Eine Degradierung des menschlichen Lebens zu einer Ware, deren Tötung und Entsorgung durch ein Unternehmen gegen Bezahlung übernommen wird, ist menschenverachtend und muss unter Strafe gestellt werden“, sagte der für dieses Thema in der Fraktion zuständige Abgeordnete, Dr. Bernhard Lasotta MdL.