Neuigkeiten
23.11.2007
Förderung der selbstgenutzten Wohnimmobilie wird verbessert
Gute Nachrichten für alle „Häuslebauer“ und die Bauwirtschaft: Förderung der selbstgenutzten Wohnimmobilie wird verbessert
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Modell zur besseren Einbeziehung der Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge verständigt. Dieses Modell soll nun so schnell wie möglich gesetzlich umgesetzt werden. Es sieht im Einzelnen vor:
Der Erwerb oder die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bzw. der Erwerb eines Genossenschaftsanteils soll zu den gleichen Konditionen gefördert werden wie die begünstigten Altersvorsorgeprodukte, die im Alter eine Geldrente vorsehen. Damit wird Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen der Altersvorsorge hergestellt.
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte wird um Darlehensverträge für die Anschaffung oder den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bzw. den Erwerb eines Genossenschaftsanteils erweitert. Auch Bausparkassen werden entsprechende Produkte anbieten dürfen.
Tilgungsleistungen sollen wie Altersvorsorgebeiträge unmittelbar gefördert werden, das heißt, dass insbesondere die Zulagen zu 100% für die Tilgung eingesetzt werden können.
Aus dem steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen sollen bis zu 75% für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entnommen werden können. Eine Rückzahlung soll nicht mehr erforderlich sein. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen der nachgelagerten Besteuerung und einer einmaligen Besteuerung eingeräumt. Damit besteht die Möglichkeit, sich insoweit von den Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung zu befreien. Dabei wird sichergestellt, dass die Immobilie auch weiterhin zum Zweck der Altersvorsorge eingesetzt wird.
Das Wohnungsbauprämiengesetz soll auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden.
Dazu MdB Brunnhuber: „Für die Mehrheit der deutschen Bundesbürger gehört die selbstgenutzte Wohnimmobilie zur beliebtesten Form der privaten Altersvorsorge. Rund 80% der Menschen streben das mietfreie Wohnen im Alter an. Die Immobilie schafft Unabhängigkeit, sie ist sofort nutzbar und sie sorgt im Alter für niedrige Wohnkosten, so dass Altersversorgungsleistungen für andere Zwecke zur Verfügung stehen.“
Mit der Abschaffung der Eigenheimzulage stehen gegenwärtig keine Instrumente mehr zur Verfügung, mit denen der Erwerb oder die Herstellung des selbstgenutzten Wohneigentums erleichtert wird. Viele Menschen können sich jedoch ohne diese „Starthilfe“ den Traum vom Eigenheim nicht verwirklichen. Auch die Bauwirtschaft bekommt dies inzwischen zu spüren.
„Wir haben deshalb mit Erfolg auf die Erarbeitung eines konkreten Modells zur besseren Einbeziehung der Wohnimmobilie in die private geförderte Altersvorsorge gedrungen, das nun Grundlage für die weiteren gesetzlichen Arbeiten ist“, betonte der CDU-Abgeordnete.
Der Erwerb oder die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bzw. der Erwerb eines Genossenschaftsanteils soll zu den gleichen Konditionen gefördert werden wie die begünstigten Altersvorsorgeprodukte, die im Alter eine Geldrente vorsehen. Damit wird Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen der Altersvorsorge hergestellt.
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte wird um Darlehensverträge für die Anschaffung oder den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bzw. den Erwerb eines Genossenschaftsanteils erweitert. Auch Bausparkassen werden entsprechende Produkte anbieten dürfen.
Tilgungsleistungen sollen wie Altersvorsorgebeiträge unmittelbar gefördert werden, das heißt, dass insbesondere die Zulagen zu 100% für die Tilgung eingesetzt werden können.
Aus dem steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen sollen bis zu 75% für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entnommen werden können. Eine Rückzahlung soll nicht mehr erforderlich sein. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen der nachgelagerten Besteuerung und einer einmaligen Besteuerung eingeräumt. Damit besteht die Möglichkeit, sich insoweit von den Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung zu befreien. Dabei wird sichergestellt, dass die Immobilie auch weiterhin zum Zweck der Altersvorsorge eingesetzt wird.
Das Wohnungsbauprämiengesetz soll auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden.
Dazu MdB Brunnhuber: „Für die Mehrheit der deutschen Bundesbürger gehört die selbstgenutzte Wohnimmobilie zur beliebtesten Form der privaten Altersvorsorge. Rund 80% der Menschen streben das mietfreie Wohnen im Alter an. Die Immobilie schafft Unabhängigkeit, sie ist sofort nutzbar und sie sorgt im Alter für niedrige Wohnkosten, so dass Altersversorgungsleistungen für andere Zwecke zur Verfügung stehen.“
Mit der Abschaffung der Eigenheimzulage stehen gegenwärtig keine Instrumente mehr zur Verfügung, mit denen der Erwerb oder die Herstellung des selbstgenutzten Wohneigentums erleichtert wird. Viele Menschen können sich jedoch ohne diese „Starthilfe“ den Traum vom Eigenheim nicht verwirklichen. Auch die Bauwirtschaft bekommt dies inzwischen zu spüren.
„Wir haben deshalb mit Erfolg auf die Erarbeitung eines konkreten Modells zur besseren Einbeziehung der Wohnimmobilie in die private geförderte Altersvorsorge gedrungen, das nun Grundlage für die weiteren gesetzlichen Arbeiten ist“, betonte der CDU-Abgeordnete.