Neuigkeiten
10.12.2007
Enttäuschende Antwort aus dem Umweltministerium zur Umweltzone
Auf die Antwort der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner reagiert der Wahlkreis-Abgeordnete Norbert Barthle (CDU) enttäuscht: „Die Antwort erfolgte so, wie es befürchtet habe, das Umweltministerium mauert weiter. Ich sage ganz offen: Ich hätte mir mehr Mut gewünscht, einmal getroffene Entscheidungen im Licht neuer Argumente auch wirklich neu zu prüfen; leider sah man sich dazu nicht in der Lage.“
Wörtlich heißt es in der Antwort:
"Aufgrund der festgestellten Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) oder der Summe aus Grenzwert plus Toleranzmarge für Stickstoffdioxid (NO2) sind für die betroffenen Städte – so auch Schwäbisch Gmünd – Luftreinhalte- und Aktionspläne mit Maßnahmen erforderlich, die zur Entlastung der Anwohner beitragen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.09.2007 unterstreicht die Notwendigkeit einer zügigen Luftreinhalteplanung. Denn die Luftreinhalte- und Aktionspläne sind in besonderer Weise geeignet, die notwendigen Maßnahmen abzuwägen, zu koordinieren und zu bündeln. Falls der Planungspflicht nicht oder nur zögerlich nachgekommen wird, hat ein betroffener Anwohner Anspruch auf planungsunabhängige Maßnahmen. Im konkreten Fall, über den das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, handelte es sich um verkehrsbeschränkende Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde zur Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt damit die systematische und konsequente Lufteinhalteplanung des Landes.
Da Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung und -verstetigung zur Verbesserung der Luftbelastungssituation in Schwäbisch Gmünd nicht ausreichen und die Entlastungen durch den Tunnelbau erst in einer Reihe von Jahren greifen werden, sind auch in Schwäbisch Gmünd Fahrverbote als weitergehende Maßnahme im Straßenverkehr unvermeidbar.
Natürlich befinden sich Maßnahmen im Straßenverkehr in besonderem Maße im Spannungsfeld Umwelt – Wirtschaft – Soziales. Deshalb habe ich mich intensiv für eine Kennzeichnungsverordnung mit einer differenzierten Kennzeichnung für Fahrzeuge in vier Schadstoffgruppen eingesetzt. Durch eine solche differenzierte Regelung ist es möglich, flächenhaft ausgestaltete Fahrverbote tatsächlich auf emissionsträchtige Altfahrzeuge zu beschränken und so unter Wahrung der Belange des Gesundheitsschutzes die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die Fahrverbote zu gering wie möglich zu halten. So gelten die Fahrverbote, die am 1. März 2008 eingeführt werden, für Fahrzeuge ohne Plakette. Die Überlegung, nur die Fahrzeuge zu kennzeichnen, die von Fahrverboten betroffen sind, liegt nahe, da die Anzahl der zu kennzeichnenden Fahrzeuge viel geringer wäre. Aber warum sollte jemand sein Fahrzeug kennzeichnen, damit er dann den Fahrverboten unterliegt? Und wie soll sichergestellt werden, dass eine mit Nachteilen verbundene Kennzeichnung am Fahrzeug nicht entfernt wird? Aus meiner Sicht blieb daher die gewählte Lösung, Fahrzeuge zu kennzeichnen, die von den Fahrverboten ausgenommen sind. Eine solche differenzierte Regelung mit vier Schadstoffklassen bietet zudem die Möglichkeit, mit geringem Aufwand in einigen Jahren die Fahrverbote auf Fahrzeuge mit roten Plaketten auszudehnen. In Baden-Württemberg ist dies für 2012 vorgesehen.
Ziel der Fahrverbote ist es nicht in erster Linie, Fahrzeuge aus den Umweltzonen auszusperren, sondern das Potential der Emissionsminderung durch die Nachrüstung von Fahrzeugen zu erschließen. Von den Fahrverboten sind emissionsträchtige Altfahrzeuge betroffen, welche einen Anteil von 5 % am Fahrzeugbestand haben. Die allermeisten dieser Fahrzeuge können abgastechnisch nachgerüstet werden, so dass sie eine Plakette erhalten können und nicht den Fahrverboten unterliegen. Dadurch werden von den Fahrverboten deutliche Impulse zur Nachrüstung und auch zu einer beschleunigten Erneuerung der Fahrzeugflotte, z. B. durch Vorziehen ohnehin geplanter Neukäufe, ausgehen. Sollte ein Fahrzeug tatsächlich nicht nachgerüstet werden können, so sind auch bestimmte Ausnahmen von den Fahrverboten möglich. Am Ende werden nur sehr wenige Fahrzeuge tatsächlich in den Umweltzonen nicht mehr fahren dürfen. Und es wird nicht nur Fahrverbote in Schwäbisch Gmünd, sondern eine ganze Reihe von Umweltzonen geben. Daher gehe ich davon aus, dass Fahrzeughalter, die eine Plakette erhalten können, recht rasch auch mit einer gekennzeichnet werden. Denn eine Plakette ist gleichbedeutend mit freier Fahrt in allen Fahrverbotszonen in Deutschland, die nächstes Jahr starten werden. Und so bin ich überzeugt davon, dass Ausweichverkehr nur sehr eingeschränkt auftreten wird. Auf jeden Fall werden Nachrüstungen von Altfahrzeugen und eine beschleunigte Flottenerneuerung auch positive Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden außerhalb der Umweltzonen haben.
Die B 29 von den Fahrverboten in Schwäbisch Gmünd auszunehmen, ist nach meiner Überzeugung nicht möglich. Die Überschreitungen der geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit betreffen ja gerade die B 29. Und die dortigen Anwohner haben einen rechtlichen Anspruch darauf, dass entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Schadstoffsituation ergriffen werden.
Die Akzeptanz der kommenden Fahrverbote hängt natürlich vor allem davon ab, dass die Öffentlichkeit umfassend und sachgerecht informiert wird. Das ist eine Aufgabe aller, auch der Stadtverwaltung und der örtlichen Presse. Hier rechne ich mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung."
Nachdem mein SPD-Kollege Christian Lange, von den örtlichen Medien aufgefordert, endlich auch aktiv geworden ist und an das Regierungspräsidium geschrieben hat, muss man kein Prophet sein, um vorauszusagen, wie dessen Antwort ausfallen wird.“
Er werde dennoch nicht aufgeben, so Barthle abschließend: „In den anderen betroffenen Städten ist es größtenteils gelungen, die Haupt-Durchgangsstraßen von der Umweltzone auszunehmen – das muss auch für Gmünd das Ziel sein. Arbeiten wir daran – gemeinsam!“
"Aufgrund der festgestellten Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) oder der Summe aus Grenzwert plus Toleranzmarge für Stickstoffdioxid (NO2) sind für die betroffenen Städte – so auch Schwäbisch Gmünd – Luftreinhalte- und Aktionspläne mit Maßnahmen erforderlich, die zur Entlastung der Anwohner beitragen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.09.2007 unterstreicht die Notwendigkeit einer zügigen Luftreinhalteplanung. Denn die Luftreinhalte- und Aktionspläne sind in besonderer Weise geeignet, die notwendigen Maßnahmen abzuwägen, zu koordinieren und zu bündeln. Falls der Planungspflicht nicht oder nur zögerlich nachgekommen wird, hat ein betroffener Anwohner Anspruch auf planungsunabhängige Maßnahmen. Im konkreten Fall, über den das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, handelte es sich um verkehrsbeschränkende Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde zur Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt damit die systematische und konsequente Lufteinhalteplanung des Landes.
Da Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung und -verstetigung zur Verbesserung der Luftbelastungssituation in Schwäbisch Gmünd nicht ausreichen und die Entlastungen durch den Tunnelbau erst in einer Reihe von Jahren greifen werden, sind auch in Schwäbisch Gmünd Fahrverbote als weitergehende Maßnahme im Straßenverkehr unvermeidbar.
Natürlich befinden sich Maßnahmen im Straßenverkehr in besonderem Maße im Spannungsfeld Umwelt – Wirtschaft – Soziales. Deshalb habe ich mich intensiv für eine Kennzeichnungsverordnung mit einer differenzierten Kennzeichnung für Fahrzeuge in vier Schadstoffgruppen eingesetzt. Durch eine solche differenzierte Regelung ist es möglich, flächenhaft ausgestaltete Fahrverbote tatsächlich auf emissionsträchtige Altfahrzeuge zu beschränken und so unter Wahrung der Belange des Gesundheitsschutzes die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die Fahrverbote zu gering wie möglich zu halten. So gelten die Fahrverbote, die am 1. März 2008 eingeführt werden, für Fahrzeuge ohne Plakette. Die Überlegung, nur die Fahrzeuge zu kennzeichnen, die von Fahrverboten betroffen sind, liegt nahe, da die Anzahl der zu kennzeichnenden Fahrzeuge viel geringer wäre. Aber warum sollte jemand sein Fahrzeug kennzeichnen, damit er dann den Fahrverboten unterliegt? Und wie soll sichergestellt werden, dass eine mit Nachteilen verbundene Kennzeichnung am Fahrzeug nicht entfernt wird? Aus meiner Sicht blieb daher die gewählte Lösung, Fahrzeuge zu kennzeichnen, die von den Fahrverboten ausgenommen sind. Eine solche differenzierte Regelung mit vier Schadstoffklassen bietet zudem die Möglichkeit, mit geringem Aufwand in einigen Jahren die Fahrverbote auf Fahrzeuge mit roten Plaketten auszudehnen. In Baden-Württemberg ist dies für 2012 vorgesehen.
Ziel der Fahrverbote ist es nicht in erster Linie, Fahrzeuge aus den Umweltzonen auszusperren, sondern das Potential der Emissionsminderung durch die Nachrüstung von Fahrzeugen zu erschließen. Von den Fahrverboten sind emissionsträchtige Altfahrzeuge betroffen, welche einen Anteil von 5 % am Fahrzeugbestand haben. Die allermeisten dieser Fahrzeuge können abgastechnisch nachgerüstet werden, so dass sie eine Plakette erhalten können und nicht den Fahrverboten unterliegen. Dadurch werden von den Fahrverboten deutliche Impulse zur Nachrüstung und auch zu einer beschleunigten Erneuerung der Fahrzeugflotte, z. B. durch Vorziehen ohnehin geplanter Neukäufe, ausgehen. Sollte ein Fahrzeug tatsächlich nicht nachgerüstet werden können, so sind auch bestimmte Ausnahmen von den Fahrverboten möglich. Am Ende werden nur sehr wenige Fahrzeuge tatsächlich in den Umweltzonen nicht mehr fahren dürfen. Und es wird nicht nur Fahrverbote in Schwäbisch Gmünd, sondern eine ganze Reihe von Umweltzonen geben. Daher gehe ich davon aus, dass Fahrzeughalter, die eine Plakette erhalten können, recht rasch auch mit einer gekennzeichnet werden. Denn eine Plakette ist gleichbedeutend mit freier Fahrt in allen Fahrverbotszonen in Deutschland, die nächstes Jahr starten werden. Und so bin ich überzeugt davon, dass Ausweichverkehr nur sehr eingeschränkt auftreten wird. Auf jeden Fall werden Nachrüstungen von Altfahrzeugen und eine beschleunigte Flottenerneuerung auch positive Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden außerhalb der Umweltzonen haben.
Die B 29 von den Fahrverboten in Schwäbisch Gmünd auszunehmen, ist nach meiner Überzeugung nicht möglich. Die Überschreitungen der geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit betreffen ja gerade die B 29. Und die dortigen Anwohner haben einen rechtlichen Anspruch darauf, dass entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Schadstoffsituation ergriffen werden.
Die Akzeptanz der kommenden Fahrverbote hängt natürlich vor allem davon ab, dass die Öffentlichkeit umfassend und sachgerecht informiert wird. Das ist eine Aufgabe aller, auch der Stadtverwaltung und der örtlichen Presse. Hier rechne ich mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung."
Nachdem mein SPD-Kollege Christian Lange, von den örtlichen Medien aufgefordert, endlich auch aktiv geworden ist und an das Regierungspräsidium geschrieben hat, muss man kein Prophet sein, um vorauszusagen, wie dessen Antwort ausfallen wird.“
Er werde dennoch nicht aufgeben, so Barthle abschließend: „In den anderen betroffenen Städten ist es größtenteils gelungen, die Haupt-Durchgangsstraßen von der Umweltzone auszunehmen – das muss auch für Gmünd das Ziel sein. Arbeiten wir daran – gemeinsam!“